Rechtsprechung
LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87
Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter
Auszug aus LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
Dies folgt zum einen aus der dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG zu entnehmenden besonderen Wertentscheidung des Verfassungsgebers zu Gunsten des nichtehelichen Kindes (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010).Die Eltern eines nichtehelichen Kindes haben daher im Regelfall ihre Interessen denjenigen des Kindes unterzuordnen, denn sie haben die Existenz des Kindes und seine Nichtehelichkeit zu vertreten (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010).
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Mutter gegenüber ihrem nichtehelichen Kind zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet ist, sind daher die grundgesetzlich geschützten Rechte der Mutter und des Kindes gegeneinander abzuwägen, wobei grundsätzlich die Kindesinteressen auf Grund der Wertentscheidung des Verfassungsgebers vorrangig sind (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010; BVerfGE 37, 217, 252).
- BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
Das nichteheliche Kind soll nach Möglichkeit annähernd dem ehelichen gleichgestellt werden (vgl. BVerfGE 17, 280, 285; 25, 167, 196; 26, 44, 60).Das nichteheliche Kind aber soll so wenig wie möglich unter dem Verhalten seiner Eltern und einer daraus erwachsenden gesellschaftlichen Diskriminierung leiden; es soll als Wesen mit eigener Menschenwürde und mit eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit möglichst die gleichen Chancen für seine Entwicklung und für seine Stellung in der Gesellschaft erhalten wie ein eheliches Kind (vgl. BVerfGE 25, 167, 196).
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
Auszug aus LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
Das nichteheliche Kind soll nach Möglichkeit annähernd dem ehelichen gleichgestellt werden (vgl. BVerfGE 17, 280, 285; 25, 167, 196; 26, 44, 60). - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Mutter gegenüber ihrem nichtehelichen Kind zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet ist, sind daher die grundgesetzlich geschützten Rechte der Mutter und des Kindes gegeneinander abzuwägen, wobei grundsätzlich die Kindesinteressen auf Grund der Wertentscheidung des Verfassungsgebers vorrangig sind (vgl. BVerfG NJW 1988, 3010; BVerfGE 37, 217, 252).